Nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung des DPtV (per 15.8.17) hat u.a. für unsere Praxis Gültigkeit:
AGBs sind „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, die im Rahmen der Vertragsfreiheit das BGB-Vertragsrecht (Bürgerliches Gesetzbuch) abwandeln.
Für unsere Praxis gelten in jedem Falle die §§ 630a – 630h BGB zum „Behandlungsvertrag“, und zwar sowohl für gesetzlich wie privat versicherte Patienten.
Ein größerer Bedarf für Ergänzungen der Gesetzeslage besteht daher lt. Stellungnahme des DPtV nicht. Eine Abwandlung ist hier somit nicht zulässig.